Martin Bohnet
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Energieausweis Wohnbau

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet..

Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.

Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.

Einen Energieausweis wird benötigt für :


  • Eigentümer neu zu errichtender Gebäude.
  • Eigentümer bestehender Gebäude, wenn bestimmte bauliche Änderungen oder Erweiterungen vorgesehen sind und dabei Berechnungen nach der EnEV für das gesamte Gebäude vorgenommen werden.
  • Eigentümer, die Gebäude oder Wohnungen vermieten, verpachten, verleasen.
  • Eigentümer, die mit Gebäuden bebaute Grundstücke, Erbbaurechte oder selbstständiges Gebäudeeigentum, Wohnungs- oder Teileigentum verkaufen wollen.
 

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises.

  • verbrauchsorientierter Energieausweis
und den
  • bedarfsorientierter Energieausweis


Bei Verkauf und Vermietung älterer Gebäude ist der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben, wenn:

Der Ausweis ab dem 1. 10. 2008 ausgestellt wurde und es ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen ist, bei dem der Bauantrag vor dem 1. 11. 1977 gestellt wurde und das Haus nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (vom 1. 11. 1977) entspricht oder wenigstens später nicht energetisch so verbessert wurde, dass es der Wärmeschutzverordnung (vom 1. 11. 1977) entspricht.

Im Übrigen herrscht Wahlfreiheit. Insbesondere bei Häusern mit mehr als fünf Wohnungen ist sowohl der Bedarfs- als auch der Verbrauchsausweis zulässig.

Welchen Energieausweis Sie benötigen ist anhand der Grafik auszuwerten.



Nach diesem Schaubild können Sie herausfinden welchen Energieausweis Sie benötigen.



Für den Verbrauchsausweis benötige ich nur wenige Daten, die Sie mir über ein Online Formular übermitteln können.
 

 

 per Post/Fax oder E-mail zusenden:

Hier Klicken
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Für den Bedarfsausweis muß ich eine örtliche Besichtigung vornehmen. Bitte persönlich einen Termin vereinbaren. -> Kontaktformular


Wie hoch sind die Kosten für einen Energieausweis?
Es hängt davon ab, ob Sie einen verbrauchsorientierten oder einen bedarfsorientierten Ausweis benötigen benötigen. Wer einen Ausweis gar nicht oder nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, muss gegebenenfalls ein Bußgeld zahlen.


Der Unterschied zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Energieausweis.

Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird der tatsächliche Verbrauch einer Immobilie zu Grunde gelegt, beim bedarfsorientierten wird der Energiebedarf eines Hauses aufgrund seiner Bauweise berechnet. Im ersten Fall hängt das Ergebnis maßgeblich von den Bewohnern ab. Wer viel zu Hause ist, der verbraucht zwangsläufig mehr Energie als Menschen, die tagsüber auswärts arbeiten. Bei Mehrfamilienhäusern kann auch über einen längeren zeitraum eine oder mehrere Wohnungen Leer stehen, dies würde ebenfalls das Endergebnis verfälschen. Das heißt, der Verbrauch einer so gemessenen Immobilie lässt sich nicht ohne weiteres auf neue Bewohner übertragen. Potenzielle Mieter und Käufer bekommen also keine objektiven Werte.

Der bedarfsorientierten Ausweis setzt eine umfangreiche bautechnische Untersuchung voraus, die dann auch im dazugehörigen Gutachten detaillierte Werte liefert, verbunden mit konkreten Hinweisen zur energetischen Verbesserung der Bausubstanz. Damit lässt sich in der Praxis wesentlich mehr anfangen.

Modernisierungsempfehlungen sind notwendiger Bestandteil des bedarfsorientierten Ausweises. Wenn keine Empfehlungen möglich sind, muss der Aussteller auch darauf hinweisen. Die Empfehlungen sind knappe fachliche Hinweise auf mögliche rentable Maßnahmen zur effizienteren Energienutzung. Diese Hinweise muss der Aussteller auch machen, wenn er das Gebäude nicht besichtigt hat.

Ein Sachverständiger sollte, um einen bedarfsorientierten Ausweis mit sinnvollen Empfehlungen ausstellen zu können, die Immobilie immer direkt begutachten. Lediglich beim verbrauchsorientierten Ausweis ist die schriftliche oder telefonische Übermittlung der Werte risikolos.

Die meist nur knappen Empfehlungen im Energieausweis können eine sachverständige Energieberatung nicht ersetzen! Denn bei der energetischen Sanierung muss stets die Bauphysik des gesamten Hauses untersucht und in die Planungen einbezogen werden, sonst kann es zu Bauschäden kommen.


 

Wünschen Sie weitere Informationen, dann nutzen Sie bitte den Link zum Kontaktformular